Ja, der Film wühlt auf und die Ohnmacht über das Rechtsempfinden macht sich in der Magengegend bemerkbar. Der Filmabschluss ist für mich leider unbefriedigend. Der Verteidiger erzwingt einen Freispruch indem er Vermutungen über die Tatsache äussert, dass der Angeklagte die Information über den Ortsaufenthaltes des Opfers durch andere Personen erfahren haben könnte. Im weiteren Verlauf des Verfahrens müsste ermittelt werden, von „Wem“ der Angeklagte diese Information erhalten hat bevor ein Freispruch erfolgt.
Unsere Gesetzeshüter (Polizist-inn-en) setzen sich täglich der Gefahr aus, sich bei der Durchsetzung der Gesetzgebung strafbar zu machen. Ich bedaure diese Gesetzeshüter welche die unangenehmste Arbeit im Verlauf einer Aufklärung eines Verbrechens leisten müssen.
Die gut bezahlten Richter addieren nach Gesetzesparagraphen das Strafmass und die Verteidiger suchen nach Verfahrensfehlern und Gesetzeslücken um die Strafbemessung zu reduzieren oder sogar die Straffreiheit zu fordern. Im schlimmsten Fall wird ein Täter zum Opfer umfunktioniert.
In unserem Rechtsempfinden triften Recht und Gerechtigkeit vielfach weit auseinander, möglicherweise weil der Täter im Vordergrund steht und nicht das Opfer.
Ein „gerechtes „ Urteil wird es nie geben, weil weder das Opfer noch der Täter in einen Gesetzes-Paragraphen-Katalog passen.
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