Die AHV braucht eine sanfte Reform.
Massgebend ist die Lebensarbeitszeit. 50 Jahre sind genug. Ab dem 16. Altersjahr bis zum 65 Alterjahr.
Es sind vier Einnahmequellen notwendig um der der demografischen Veränderung gerecht zu werden und das gemachte Versprechen vom 25. September 2022 an die Frauen und Geringverdienenden einzulösen.
Die wichtigste und gewichtigste Einnahmequelle ist die Börsentransaktionsgebühr. Für jede Aktie die den Besitzer wechselt ist vom Verkäufer 0.1% des Wertes der Aktie eine Gebühr zu Gunsten der AHV-Kasse abzugeben.
Die zweite Speisung der Kasse ist die Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer gilt als unsozial. In den letzten Jahrzehnten sind viele einfache Arbeitsplätze durch Rationalisierung in den Betrieben verschwunden. Es ist mehr als gerecht, wenn dieser Betriebsgewinn einen Beitrag an die AHV leistet. Durch die Zuwanderung von älteren Personen die ebenfalls in unser Rentensystem eintreten leisten so auch einen kleinen Beitrag an die AHV. Die Mehrwertsteuer muss von jetzt 8.1% auf 8.5% angehoben werden.
Die dritte Einnahmequelle ist die Bewirtschaftung des AHV-Fonds. Im schwierigen Börsenjahr haben die Beamten des Bundes immerhin noch 4.5% Rendite erwirtschaftet.
Die vierte dauerhafte Einnahmequelle ist der Lohnabzug. Es ist eine geringfügige Erhöhung des Lohnabzuges auf je 4.5% von Arbeitgeber und Arbeitnehmer notwendig.
Die Ø Lebenserwartung wird nur noch geringfügig steigen. So wie Prognostiker sagen, pro Jahrzehnt maximum ein Jahr.
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