Ich meinte, es wäre gut, wenn es auf der Bunkerwiese bald einen Spielplatz gäbe wie am Rand des Seeparks. Nach Einblick in die Planungen und Rechtslage habe ich aber Verständnis für die Gegner der vorliegenden Planung. Ich meine sogar, man müsse weit in den Kanton hinausrufen: Hier wird das gültige Recht zu Lasten der Öffentlichkeit mit Füssen getreten, um einem guten Investor zu dienen. Das wird an zwei Beispielen aufgezeigt.
Das beanspruchte Land gehört dem Bund und somit uns allen. Es liegt nicht in einer Bauzone. Der Kanton hat grundsätzlich das Recht, auf nicht eingezontem Land Bauten zu bewilligen. Ein solches Recht wird gelegentlich beansprucht in Landwirtschaftszonen oder auf Berggipfeln. Darf es auch genutzt werden für einen kostenpflichtigen und eingezäunten Spielplatz mit Campinghütten und grossem Kiosk? Die Thurgauer Juristen finden eine einfache Erklärung für eine Zustimmung: Sie stellen der Zahl 1082 die Zahl 3 000 000 gegenüber. Sie akzeptieren das Argument: Wenn man mehr als 3 Millionen Franken aus seiner privaten Kasse investieren will, dokumentiert man das öffentliche Interesse an einem Bau. Sie missachten, dass hinter der Zahl 1082 ebenso viele Menschen stecken, die das öffentliche Interesse am Erhalt des Freiraumes dokumentieren! Wo darf man private Franken und mündige Menschen derart gegeneinander ausspielen?
Die kantonalen Hüter des Rechtes müssten den folgenden Gesetzesartikel beachten: «Kanton und Gemeinden fördern im öffentlichen Interesse die Zugänglichkeit der Ufer sowie die Anlage von Uferwegen» Was passiert aber auf dem fraglichen Gebiet? Der vorhandene Weg, welcher der Hafenmauer entlang zum Jachthafen führt, wird durch ein eingezäuntes Gebiet unterbrochen. Nur ein Teil davon bleibt bestehen als Sackgasse. In Bananenrepubliken verdreht man Gesetze auf diese Weise. Zeigen Sie bitte Verständnis für die mutigen Einsprecher und berücksichtigen Sie gelegentliche Aufrufe zur Unterstützung.
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