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Unsinnige Steuerhürden bei KMU-Nachfolge

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Der Beitrag Steuerhürden bei der KMU-Nachfolge? In der Beilage Regional Wirtschaft vom 23. Juni 2018 weist zu Recht auf eine im Rahmen der Nachfolgeregelung bei KMUs von der Steuerbehörde neuerdings erhobene Steuer hin, die nach meiner Auffassung unsinnig ist und eine firmeninterne  Nachfolge erschwert oder verunmöglicht.

Es ist wohl den meisten Unternehmern bekannt, dass der von der Steuerbehörde errechnete Wert eines Unternehmens von der Bewertung durch Wirtschaftsexperten häufig deutlich abweicht. Das kann verschiedene Gründe haben wie etwa Minderheitsbeteiligungen, erschwerte Handelbarkeit von vinkulierten Namensaktien, Einschätzung von Risiken usw.  Bei der Nachfolgeregelung ist es wohl verständlich, dass ein Unternehmer den Wunsch hat, dass eine erfolgreiche Firmenkultur und ein zukunftsträchtiges Geschäftsmodell weitergeführt werden und die Firma auch in Zukunft erfolgreich bleibt. Und welche Lösung würde denn die besseren Voraussetzungen dafür bieten, als fähige Nachfolger aus der eigenen Firma?

Wenn ein Inhaber von Aktien einer AG seine Aktien nun als Privatperson an einen Mitarbeiter (ebenfalls als Privatperson) verkauft, so tut er das in der Regel zu einem Preis, der ihm angemessen erscheint. Wenn der Verkaufspreis der Aktien nun unterhalb des vom Steueramt errechneten Wertes liegt, so sieht das Steueramt darin eine geldwerte Leistung seitens des Unternehmens (!) und will dem Käufer den Differenzbetrag als Einkommen anrechnen.  Es bezieht sich dabei auf das erwähnte  Kreisschreiben Nr. 37. Das kann schnell einmal einige zehntausend Franken an Steuern ausmachen, welche der Käufer zu bezahlen hat. Das Steueramt meint, diese Differenz müsse zudem auf dem Lohnausweis des Mitarbeiters bescheinigt werden. Man beachte: das Unternehmen spielt beim Aktientransfer keine Rolle, es hat keinen Einfluss auf den Preis, ja es ist nicht einmal über den Preis informiert! Eine absurdere Forderung kann man wohl nicht stellen, denn es ist ja nicht das Unternehmen, welches Mitarbeiter beteiligt, sondern der oder die bisherigen Inhaber. Und was besonders störend ist: wenn Aktieninhaber diese an eine ausländische Firma verkaufen, so interessiert sich das Steueramt keinen Deut um den Preis.

Das Steueramt torpediert damit die Nachfolgeregelung bei vielen KMUs und drängt Inhaber dazu, Ihre Anteile an irgendwelche Investoren zu verkaufen, statt die Nachfolge im eigenen Betrieb zu ermöglichen. Die Forderungen von Nationalrat Bruno Walliser sind absolut gerechtfertigt und zu unterstützen. Man hört immer wieder, wie wichtig KMUs für die Schweizer Wirtschaft seien. Ich hoffe doch sehr, dass es noch mehr Politiker gibt, welche die KMUs mit mehr als nur einem Lippenbekenntnis unterstützen, damit der Sachverhalt vielleicht auch vom Bundesrat, der hier keinen Handlungsbedarf sieht, verstanden wird.  

Hans Grossmann

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