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Solidarität im Nachgang zur Corona-Krise bzgl. IV-Klienten?

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Unlängst wurde im nationalen Parlament die aktuelle Reform der Invalidenversicherung (IV) in der Schlussabstimmung genehmigt. Die Vorlage wurde schon länger aufgegleist, diskutiert und kommt wundersamerweise ohne deftige Sparmassnahmen aus - der Fokus wurde verständlicherweise auf die Eingliederung gelegt. Doch wie wird die aktuelle Krise, die noch alles andere als ausgestanden erscheint, sich auf die IV auswirken? Angesichts der steigenden Anzahl von Stellenlosen und der nicht mehr aufzuhaltenden Rezession, ist die Frage wohl erlaubt, wie sehr sich die Anzahl der Personen mit Erkrankungen erhöhen wird, die nicht mehr in den Arbeitsmarkt integrierbar sind? Ganz zu schweigen von den nun aufgrund der steigenden Arbeitslosigkeit geringer ausfallenenden Lohnbeiträgen und den damit einhergehenden Mindereinnahmen an die Sozialversicherungen, womit auch die IV wieder zum Sparen genötigt würde.

 

Die erwähnten Personen mit Erkrankungen und Menschen mit Behinderung (oftmals IV-Klienten) jedoch gehören grossenteils zu der sogenannten Risikogruppe hinsichtlich Covid-19. Um deren Leben zu schützen, wurde unüberhörbar zur Solidarität aufgerufen, damit diesen möglichst keine relevanten negativen gesundheitlichen Folgen erwachsen oder gar an dieser neuartigen Viruserkrankung sterben. Ein hehres Ziel, denn bekanntlich wurden IV-Klienten in den vergangenen Jahren beispielsweise als Scheininvalide diffamiert, ausgegrenzt und als Folge IV-Leistungen unter gehäuft fragwürdigen Umständen verweigert. Angesichts der leider zu erwartenden Häufung an IV-Anträgen, des noch unklaren Ausmasses der zukünftigen Probleme sei jedoch nachdrücklich daran erinnert, dass auch in Zukunft Personen mit Erkrankungen und Menschen mit Behinderung auf Solidarität angewiesen sind, wenn es um die berufliche Integration ganz im Sinne der IV geht. Er kann nicht mehr hingenommen werden, dass einseitig der Missbrauchsdebatte in der IV gehuldigt wird. Ein fairer, solidarischer, auf Empathie beruhender Umgang mit IV-Klienten und eine ergebnisoffenen Prüfung aller Anträge kann nur durch ein ausführliches Monitoring, vorurteilsfreie Abklärungen und objektiven Gutachten erreicht werden. In dieser Hinsicht hat die in der Krise so hochgelobte Solidarität weiterhin gelebt zu werden.

 

Barbara Müller, Kantonsrätin SP TG

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