Sebastian Frehner zeigt mit diversen Gesetzes-Zitaten auf, dass es sich bei der verweigerten Ausschaffung des Afghanen um ein Strafdelikt der Regierung handeln könnte.
hört man, dass die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eine Strafanzeige prüft, lässt das hoffen und man erwartet, dass die Beteiligte verurtelt werden.
Allerdings sind Regieung und Mitglieder des Grossen Rates während ihrer Amtszeit durch Immunität geschützt. Damit hat die Regierung Basel-Stadt bei der Verwegerun der Ausschaffung möglicherweise spekuliert.
Steht jedoch ein Strafdelikt in Zusammenhang mit der Amtstätigket, was hier der Fall ist, gilt die relative Immunität. Was meint, der Grosse Rat kann Immunität mit Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder aufheben. Ob das bei einem rechtskräftigen Urteil dann auch erfolgen wird, bleibt abzuwarten.
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