Kritik an die Politik und den Gesetzgeber! Die Schweiz hat die ausländischen Geräusch-Vorschriften seit vielen Jahren übernommen, mit allen „Schlupflöchern“ (VTS Art. 53 // SR 741.41). Den Vollzugsbehörden - wie Polizei/Strassenverkehrsamt - sind in den überwiegenden Fällen die Hände gebunden. Elektronische Steuerungen erkennen den eingegrenzten und sehr kleinen Lärm-Testbereich. Dort ist das erzeugte Geräusch innerhalb des gesetzlichen Grenzwertes; 99% des nervenden Lärms fallen ausserhalb und im nicht eingegrenzten Bereich an. Mit politischem Willen könnten jedoch „laute“ Fahrzeuge mit Klappensystem-Auspuffanlagen und dergl. einen Eintrag im Fahrzeugausweis erhalten. Fahrverbote mit solchen Fahrzeugen auf Autobahnen, Passtrassen, Städten etc. würden die Attraktivität und Nachfrage nach solchen Fahrzeuge empfindlich einschränken. Politischer Wille ist gefragt. Wie viele Politiker sind da nichtwissend oder in Interessenkonflikte involviert? Lärmblitzer wären ein enorm teurer Irrweg. In Sekunden und -bruchteilen anfallender Lärm (Auspuffknaller) müsste am Entstehungsdort gemessen und dem Fahrzeug zugeordnet werden.
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