Einmal mehr soll eine Erhöhung bei der MWST (Mehrwertsteuer) dazu beitragen, das Manko in der AHV - Kasse auszubügeln. Eine Erhöhung notabene welche bei genauerem Betrachten gar nicht notwendig wäre. Unsere MWST arbeitet zur Zeit mit drei verschiedenen Sätzen, 7.7% ist der sogenannte Normalsatz, 2.5% beträgt der reduzierte Satz und 3.7% der Sondersatz für Beherbergungen. Es gibt Betriebe und Steuerpflichtige welche, je nach Dienstleistungen, mit 2 - 3 verschiedenen Ansätzen der MWST abrechnen müssen. Sicherlich gibt es hunderte von Gründen wieso dies so sein muss und nicht anders sein kann. Wenn wir aber ganz ehrlich sein wollen gibt es keinen wirklichen Grund, weshalb eine bauliche Leistung höher versteuert werden soll als ein Bier oder ein Café creme. Unterschiedliche Ansätze (z.B. Lebensmittel) mögen viellicht in Ländern mit MWST-Tarifen von 18% und mehr noch nachvollziehbar sein.
Mit einem neuen Einheitstarif zwischen 6.5 bis 7 % (statt der drei jetzigen Tarife) könnte die AHV über Jahre mitfinanziert werden und es müssten keine politischen Klimmzüge mit höherem Rentenalter provoziert werden.
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