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Initiative für das gute Gewissen

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Den Herbstfarben des Waldes voraus sind die orangen Banner zur KVI, die seit Wochen Fenster und Gartenhecken zieren bzw. verunstalten. Die Menge oder die Grösse der Banner machen die Initiative aber nicht besser. Auch nicht die gute Absicht, die dahinterstecken mag. Denn gut gemeint ist eben leider nicht automatisch gut gemacht.

Warum nicht? Die Initiative ist aus mehreren Gründen problematisch. Ein besonders heikler Grund ist, dass sie die Beweislast der Schuld umkehrt. Während normalerweise ein Kläger einen Schaden, einen Kausalzusammenhang und eine Schuld des Beklagten beweisen muss, muss nun ein Beklagter seine Unschuld beweisen. Die gängige Unschuldsvermutung wird ins Gegenteil verkehrt. Um jederzeit also die eigene Unschuld beweisen zu können, wird ein im Ausland tätiges Schweizer Unternehmen gezwungen, unendliche viele Vorkehrungen zu treffen um ja nie beklagt zu werden. Eine Sicherheit gegen unbegründete Klagen wird es aber nie geben. 

Warum also mit dieser extremen Initiative die Schweizer Unternehmen, die in ihrer überwiegenden Mehrheit höchste Standards erfüllen und als Arbeitgeber im Ausland beliebt und wichtig sind, benachteiligen im Wettbewerb mit ihren ausländischen Konkurrenten? Es ist kontraproduktiv und dumm. Daher gehört die Initiative abgelehnt, damit der Gegenvorschlag des Parlaments in Kraft treten kann. Dieser ist ausgewogen und im Einklang mit europäischen und internationalen Standards.

 

Oliver Ehinger

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