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Aus Überzeugung stimme ich JA zur Konzernverantwortung. Denn ich mag nicht mehr länger wegschauen, wenn wenige Grosskonzerne sich skrupellos über geltende Menschenrechte und minimale Umweltstandards hinwegsetzen. Dabei nutzen sie rechtsfreie Räume in Staaten ohne funktionierende Justiz schamlos aus. Überdies verschaffen sie sich damit einen unlauteren Konkurrenzvorteil und schaden der Reputation des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Dies alles geschieht auch auf Kosten verantwortungsbewusster Schweizer Bürger und KMUs.

Entgegen anderweitiger Aussagen sei hier klargestellt: Schweizer KMU sind im Initiativtext von der Sorgfaltspflicht explizit ausgenommen. Dass diese Ausnahme auch für die Haftungsregel gilt, versteht sich von selbst und wurde vom Initiativkomitee auch so bestätigt. Noch nie hat das Parlament bei der Umsetzung einer Initiative einen Verfassungstext strenger ausgelegt als die Initianten.

Ich bin überzeugt, dass ein selbst auferlegter Kontrollmechanismus, wie es der Gegenvorschlag fordert, leider nicht ausreicht, damit sich die Umweltsünder an minimale Standards halten. Multinationale Konzerne sind heute mächtige Akteure, die in der globalisierten Weltgesellschaft mitbestimmen, was politisch machbar ist. Dies zeigt sich auch daran, dass die heute bereits existierenden Instrumente zur Regulierung dieser Konzerne dazu tendieren, den Blick wegzulenken von den Gründen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden. Die für Opfer oft zentralen Fragen nach Prävention, Entschädigung und Gerechtigkeit bleiben unberücksichtigt. Genau dies ist aktuell wieder zu beobachten. Die Gegner, alimentiert durch Konzerne, schüren Unsicherheiten und lenken vom Kern der Initiative ab.
Die KVI bietet einen wichtigen Beitrag, den notwendigen Zugang zu Rechtsmitteln herzustellen, wirkt präventiv und nimmt unbelehrbare Konzerne in die Pflicht.
Lassen Sie sich nicht verunsichern und bleiben Sie sich und Ihren Werten treu.

Philipp Mutzner

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