Am 24. November stimmen wir über zwei Mietrechtsvorlagen ab. Die eine präzisiert, unter welchen Bedingungen jemand Eigenbedarf geltend machen kann, der z.B. eine bisher vermietete Wohnung kauft, auf deren Nutzung er dringend angewiesen ist. Die andere stellt sicher, dass Untermiete schriftlich beantragt und bewilligt werden muss, und sie gibt dem Vermieter das Recht, die Zustimmung bei einer vorgesehenen Dauer von über zwei Jahren zu verweigern. In meinen Augen sind beides massvolle und sinnvolle Anpassungen. Das Schweizer Parlament hat sie beschlossen, um die Rechtssicherheit, Transparenz und Fairness zu erhöhen – es ändert sich nicht viel, die Wenigsten sind überhaupt betroffen, aber es ist künftig für alle klarer, was gilt. Das hilft Vermietern, Mietern, Untermietern und Nachbarn und wird für weniger Ärger und Scherereien sorgen. Darum stimme ich am 24. November zweimal Ja.
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