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Der Wildtierschutz wird ausgesetzt

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Neues Zürcher Jagdgesetz

Seit Anfang Jahr ist das neue Zürcher Jagdgesetz in Kraft. Darüber wurde verschiedentlich berichtet, auch über das Taubenfütterungsverbot. Jetzt irren die Tauben hungrig in der Innenstadt herum und die Menschen, denen das Tauben füttern Freude bereitet, werden kriminalisiert.

Mich beelendet die Tatsache, dass wir die Natur und die Wildtiere in erster Linie als Störung sehen. Bäume und Sträucher werden achtlos gefällt, weil sie im Herbst ihr Laub verlieren oder einem Vorhaben im Wege stehen. Tiere werden gejagt und ausgehungert, weil sie leben möchten. Was ist Taubenkot verglichen mit den unzähligen Kaugummis, Zigarettenkippen, Glasscherben und Plastikabfällen, die unsere Plätze, Wege und Unterführungen zieren?

Mit dem neuen Jagdgesetz wird der Hobby-Jägerschaft polizeiliche Macht übertragen, obwohl die Jagdausbildung mit einer Berufsausbildung in keiner Weise zu vergleichen ist. Etliche Aspekte des neuen Gesetzes sind tierschutzrechtlich problematisch. So ist das Jagen mit Bleimunition nach wie vor erlaubt, obschon dadurch viel giftiges Blei in die Natur ausgebracht wird und insbesondere Aasfresser gefährdet. Neu darf offiziell auch an Sonntagen und in der Nacht gejagt werden, die Falknerei ist immer noch erlaubt und „schadenstiftende Tiere“ dürfen fast ohne jede Einschränkung, sogar mit Fallen, eliminiert werden. Brisant und staatspolitisch bedenklich ist, dass die Verordnung, die vom Regierungsrat aufgrund des Gesetzestextes erlassen wurde, um einiges lascher ist als das Gesetz selber. Mit der nun geltenden Verordnung wird der Wildtierschutz ganz aushebelt.

Marianne Trüb

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