Schwindler, Lügner und Betrüger, nur um diese geht es bei der kommenden Abstimmung hinsichtlich Ueberwachungen. Diese werden nicht regelmässig durchzuführen sein. Lediglich dann, und nur dann, wenn Verdachtsmomente für Versicherungsmissbrauch vorliegen, sollen Inspektoren eingesetzt werden können. Dabei geht es nicht nur um IV-Rentner. Auch andere Sozialversicherungen bleiben von Betrugsversuchen nicht verschont. Auch Taggelder und Renten aus der obligatorischen Unfallversicherung (UVG), der Arbeitslosenversicherung und Ergänzungsleistungen sind davon betroffen. In der Diskussion gehen diese Leistungen beinahe unter. Aus meiner langjährigen beruflichen Praxis kenne ich viele Fälle von Machenschaften mit Betrugsabsicht. Ehrliche Bezüger und Antragsteller mit körperlichen und psychischen Einschränkungen auf Sozialversicherungsleistungen sind von der Gestzesänderung gar nicht betroffen, sie haben nichts zu befürchen. Sie beziehen die Leistungen zurecht und vedientermassen. Wir müssen sie weiterhin unterstützen, daran darf nicht gerüttelt werden. Sozialschmrotzer aber müssen erkennen, dass sie künftig mit Ueberprüfungen zu rechnen haben. Ich gehe davon aus, dass dies eine präventive Wirkung zur Folge hat. Diese ist erwünscht. Denn wir müssen uns die Frage stellen: Wer sind die eigenlich Betrogenen? Es sind alle jene, denen am Monatsende die Sozialversicherungsbeiträge von den Löhnen abgezogen werden. Sie tragen die Folgen von betrügerischen Straftaten. Das darf nicht sein. Bürgerinnen und Bürger müssen ich darauf verlassen können,dass Betrugsfälle aufgedeckt und die Täter bestraft werden. Nur ein deutliches JA zeigt Sozialschmarotzern die "Rote Karte".
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Kommentare
Hanspeter Heeb Permanenter Link
Am 25. November 2018 wird über die Observation von Menschen mit Beeinträchtigungen abgestimmt. Wie ich festestelle kursieren diesbezüglich viele Irrtümmer:
1. Es geht um Menschen mit Beeinträchtigungen, nicht um Sozialhilfeempfänger.
Die meisten Gegner verwechseln dies und wollen vor allem, dass Sozialhilfeempfänger besser kontrolliert werden.
2. Menschen mit Beeinrächtigungen begehen höchst selten Betrug, dies im Gegensatz zu Sozialhilfeempfängern.
3. Mit dem irreführenden Begriff «Sozialhilfemissbrauch» sind meist Bagatellfälle gemeint.
Antwort des Regierungsrates des Kantons Thurgau auf meine entsprechende Anfrage aus dem Parlament. Dies zur Erklärung, warum es bei rund 80 Observationen nur zu drei Verurteilungen wegen Betrugs gekommen ist. Quelle: Geschäftsdatenbank des Grossen Rates, Thurgauerzeitung vom 15.02.2013
4. Die Aufhebung von IV-Renten basiert auf ärztlichen Gutachten und deren Interpretation durch die IV-Stelle, die Observationen haben in der Regel gar keinen entscheidenden Einfluss auf die Rentenaufhebung.
20 Minuten hat die den Jurnalisten am eindrücklichsten scheinenden drei Fälle, die durch Observationen aufgedeckt wurden zusammengetragen. In allen drei Fällen war das Observationsergebnis nicht entscheidend für diie Rentenaufhebung. Link zum Artike 20 Minuten mit Link zu den Bundesgerichtsentcheiden.
5. Menschen, denen die Rente verweigert oder gar aufgehoben wurde, haben keine Chance auf eine bezahlte Anstellung.
Sie können sich selbst davon Überzeugen. Skandalfall drei zum Beispiel, der Töfffahrer, Jahrgang 1969, seit 1994 berentet, soll weil es ihm besser geht arbeiten: «Seit August 2012 sei er in einer wechselbelastenden Tätigkeit ganztags mit vermehrten Pausen im Rahmen von 20 %, verteilt über den ganzen Tag, arbeitsfähig.» Er könne damit ein Einkommen von «von Fr. 50'812.-» erzielen. Nach meiner Erfahugen gibt es auf dem Arbeitsmarkt keinen Platz für solche Arbeitnehmer.
6. Durch die Aufhebung der IV-Renten wird nicht gespart, sondern Kosten auf die Steuerzahler der Zentrumsgemeinden abgewälzt.
Eindrücklich das Ergebnis entsprechender Erhebungen von Psychiatern: Die Leute sind kränker, leisten keine Arbeit, auch keine ehrenamtliche, zahlen also auch keine Steuern und beziehen Prämienverbilligungen.
7. Die Observationen machen die Betroffenen krank und kosten daher zusätzlich Geld.
Sparen wir Steuergelder und Stimmen wir am 24. Nov. Nein zur krankmachenden, teuren und nutzlosen Ausspioniererei von Menschen, die vom Schicksal hart geschlagen wurden und mit schweren Beeinträchtigungen leben müssen.
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