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Dem Leserbrief von Daniel Maritz entnehme ich folgenden Satz:
Der frühzeitige Beizug eines Anwalts oder einer Anwältin ist sinnvoll, kann Streitigkeiten versachlichen und zu einer rascheren und gütlichen Erledigung führen.
Das hört sich plausibel an. Ich habe aber anlässlich eines Nachbarstreits eine ganz andere Erfahrung gemacht.
Wir veranlassten eine Schlichtung beim Friedensrichter wegen Belästigungen durch eine Nachbarin. Diese erschien mit Ihrer Anwältin.
Wir wollten zwei Videos zeigen, welche die Belästigungen dokumentieren. Die Anwältin fand das überflüssig und wollte die Videos nicht sehen. Der Friedensrichter hat sie aufgefordert, die Videos anzuschauen, was sie dann widerwillig tat. Im weiteren Verlauf hat sie alles ignoriert, was wir als Beweis zeigen und sagen konnten, selbst meine Frage, was der Grund der Belästigungen ist, wurde ignoriert. Die Anwältin hat damit den Schlichtungsversuch sabotiert. Ihrer Mandantin hatte sie anscheinend einen Maulkorb verpasst, diese durfte gar nichts sagen.
Ich hatte bis vor kurzem die offenbar naive Vorstellung, dass sich ein Anwalt stets für Recht und Gerechtigkeit einsetzt.
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