Dass ein Beistand grundsätzlich auch ein Haus oder Bauland eines Klienten zur Tilgung von Schulden oder zur notwendigen Finanzierung eines Heimaufenthaltes verkaufen darf, steht ausser Frage. Für Grundstückgeschäfte eines Beistands verlangt das Gesetz immer die Zustimmung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Wie auch Medienrecherchen ergaben, hat die KESB diesen Landverkauf mehrfach geprüft und das Geschäft abgesegnet.
Völlig unerklärlich, dass der Beistand Eugen Iten (ehemaliger Mietrichter am Bezirksgericht Hinwil !) dieses Land an eine Baugenossenschaft verkaufen konnte, die er bis ins Jahr 2014 noch selber leitete. Erst seit dem 1.1.2018 ist Iten bei diesem Treuhandbüro nicht mehr angestellt. Eine grosse Baufirma aus der Region blieb mit ihrer Offerte über 14 Millionen erfolglos.
Ob man das juristisch Insich- oder Insidergeschäft nennt, ist unerheblich: Die Behörde unter dem Vorsitz von Marta Friedrich (SP) hat einmal mehr schlampig gehandelt. "Als Beistand des Baulandbesitzers steht er auf der Seite des Verkäufers, als ehemaliger Treuhänder der Baugenossenschaft steht er aber gleichzeitig aber auch auf der Seite des Käufers", so Peter Breitschmid, Jurist mit Lehrstuhl für Privatrecht an der Uni Zürich.
Ein klarer Verstoss gegen die Rechtsordnung. Auch wenn die Einsprachefrist gegen die KESB verstrichen ist, hoffe ich sehr, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.
Ich sage es aus eigener Erfahrung im Zuammenhang mit der Beratung von zwei Mandanten: Marta Friedrich, Präsidentin der KESB Hinwil, ist mit ihrem Amt völlig überfordert. Sie handelt eigenmächtig, stur und unverhältnismässig, in diesem Fall wohl sogar rechtswidrig.
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