Die Schweiz würde sich bei einem JA zur Selbstbestimmungsinitiative von den Menschenrechten verabschieden – lautet der Vorwurf der Initiativgegner. Laut Dr. phil. René Roca vom Forschungsinstitut direkte Demokratie „sei es absurd, dass die Selbstbestimmungsinitiative die Menschenrechte gefährde. Diese seien bereits in der Schweizer Verfassung festgeschrieben.“Die Menschenrechte garantiert die Schweiz schon lange in ihrer Verfassung. Unter der Bezeichnung Grundrechte sind sie in Artikel 7–36 festgeschrieben.
Volksentscheide zu missachten und den betroffenen Menschen das Stimmrecht wegzunehmen, ist einer der grössten Angriffe auf die Menschenrechte überhaupt. Ist doch die Mitsprache der Bürger im Staat ein zentrales Menschenrecht. Es kann jedes politische Lager und jede gesellschaftliche Gruppe treffen. Deshalb, ein JA zur Selbstbestimmungsinitiative liegt im Interesse von uns allen.
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