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Eine gesetzliche Grundlage für eine bereits gängige Praxis

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Abstimmung vom 25.11.18 zur Änderung des Sozialversicherungsrechts

Seien wir ehrlich: Wenn Sie erfahren, dass jemand in Ihrem Bekanntenkreis aufgrund einer ausgeprägten Schmerzsymptomatik und daraus resultierender massiver körperlichen Einschränkung eine volle IV-Rente bezieht, dann hegen Sie Mitgefühl und Anteilnahme. Nicht mehr arbeitsfähig und ständig von Schmerzen geplagt zu sein, wird die Lebensqualität des Betroffenen negativ beeinflussen. Gut gibt es da unser Sozialversicherungssystem, auf das wir uns verlassen können. Die Existenz wird gesichert und schmerzlindernde Mass-nahmen können in Anspruch genommen werden. So weit, so gut. Nehmen wir nun an, Sie sehen Ihren Bekannten plötzlich beim Gartenumbau. Er gräbt Löcher in den Boden, schleppt schwere Steine herum und ist über eine längere Zeit täglich mehrere Stunden damit beschäftigt, den Garten neu zu gestalten. Werden Sie da als ehrlicher Prämienzahler nicht stutzig? Fragen Sie sich nicht, ob die IV-Leistungen in diesem Falle noch gerechtfertigt sind? Wäre es nicht sinnvoll, zu überprüfen, ob möglicherweise ein Fall von Sozialmissbrauch vorliegt?

Nur dass wir uns richtig verstehen: Die Überwachung von Personen ist ein heikles Thema. Aber mit der bevorstehenden Abstimmung wird das Rad nicht neu erfunden. Die vorliegende Gesetzesrevision regelt eine bereits gängige Praxis lediglich neu mit einer längst notwendigen rechtlichen Grundlage. Es macht Sinn, dass nun endlich definiert wird, mit welchen Mitteln und unter welchen Bedingungen mögliche Observationen von Personen durchführbar sind und angeordnet werden können. Bild- und Tonaufnahmen im Innenraum eines Hauses sind nicht erlaubt, auch wenn dies von den Gegnern als Propaganda immer wieder gerne behauptet wird. Der Innenraum eines Hauses oder einer Wohnung gehört zur Privatsphäre, welche durch die Rechtsprechung des Bundesgerichts geschützt ist. Auch zu den von den Gegnern immer wieder ins Feld geführten Einsatzmöglichkeiten von Drohnen, Wärmebildkameras und Richtmikrofonen hat der Bundesrat klar Stellung bezogen. Die vorliegenden Zahlen zum Sozialversicherungsmissbrauch bei der Invaliden- und Unfallversicherung sprechen eine deutlich Sprache: Die Versicherungen konnten durch den Einsatz von Sozialdetektiven in den letzten Jahren jährlich 80 Millionen Franken einsparen. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Sozialversicherungen kann künftig mit einem Instrument – das zudem abschreckend und dadurch präventiv wirkt – gestärkt und gefestigt werden. Die Vorlage ist sinnvoll, die geplanten Änderungen pragmatisch und zielgerichtet. Ihre Unterstützung am 25. November ist wichtig. Denn soziale Sicherheit verpflichtet uns alle in diesem Land.

Manuela Schällibaum Gelterkinden, Vizepräsidentin Sozialhilfebehörde, , Landratskandidatin FDP 

Manuela Schällibaum

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