Der Veranstalter igba war für den WK Wasserdesinfektion in Bern am 22. März 2018 nicht gut vorbereitet. Die Unterlagen waren fast die gleichen wie vor vier Jahren. Das Kursgeld von Fr 340.00 ist für den eintägigen Kurs zu teuer, vor allem wenn man diesen selbst bezahlen muss. Der Veranstalter hat sich vorab nicht einmal über den Ausbildungstand der Kursteilnehmer informiert. Die Daten sind jedoch bei der igba vorhanden. Priorität hat für den Veranstalter offensichtlich Werbung für die Ausbildungskurse zu machen. Ein Dialog kam nicht zu Stande. Das einzige war die «Zeitmessung beim Schwimmen», da gab es eine Diskussion. Die Theorie und die Realität waren weit auseinander, die älteren Badmeister haben keinen Zeitzuschlag. Der Kursveranstalter war der Meinung, die Zeit für den Thurgauer Schwimmen wird heruntergesetzt. Im Hallenbad seien nicht die gleichen Bedingungen, wie am See. Die neuen Bestimmungen berücksichtigen dieses nicht und die Theorie lässt sich nicht umsetzen durch die Gesetzgebung.
Wichtig war das Aktualisieren Technischer Daten vom Hallenbad für die Statistik.
Es interessiert niemand, wie weit wir sind, die freiwilligen Umsetzung SIA Norm 385/9 bfu Ausbildung der Badangestellten usw. der neuen Richtlinien mit Hallenbad. Probleme konnte man nicht vorbringen. Es gab in den letzten Jahren kein Anschreiben der Bäder. Die Bader wurden nie befragt, wie die Umsetzung in den Bäder vorgeschritten sei. An der Umfrage war man nicht interessiert, denn da kann man kein Geld verdienen. Deshalb wurde diese nicht durchgeführt.
Sind die Einstufung SLRG und die neuen Bezeichnungen durch, wird sofort, wie das Brevet igba PRO (BiP) als Monopol Anbieter igba eingeführt. Bei der SLRG gibt es kein Brevet (BiP) Kurs. Warum wehren sich nicht die Badmeister? Gegen die Vermarktung Ihres Berufes. Eine Kontrollstelle die Vorschriften prüfen und durchsetzen fehlt! Alles ist freiwillig, wo funktioniert nicht. Jeder kann machen was er will, vor allem auch die Gemeinde als Arbeitgeber.
Igba ist der Meinung, es regelt sich von selbst. Eine Kontrollinstanz brauche es nicht. Selbstverantwortung sei da angemessen. Die Praxis zeigt leider etwas anderes. Die Gesetzgeber
schauen sich die Situation in den Hallenbädern nie an. Wiederum grosser Interessenkonflikt, jeder will mitreden, der Bund, Kantone, Berufsverbände bei den Gesetzesentwürfen. Das Durchsetzen der Kontrolle der Gesetze, das will Niemand. Die Gesetzgebung ist so gemacht, dass der Bund oder die Kantone, die Gemeinden nicht direkt kontrollieren dürfen. So ein juristischer Blödsinn.
Neuen Kommentar schreiben