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BLS-Werkstätte im Westen von Bern - ein raumplanerischer Sündendfall

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Riedbach wie Chlyforst im Westen der Stadt Bern sind ein no go für die geplante Werkstätte der BLS, denn Baugebiet von Nichtbaugebiet klar zu trennen ist ein fundamentaler Grundsatz der Schweizer Raumplanung!

Der Kanton Bern hat 2016 eine Änderung des Baugesetzes vorgenommen, um den schonungsvollen Umgang mit Kulturland gesetzlich sicherzustellen. Beide Standorte für die BLS-Werkstätte stehen somit im Widerspruch zu diesem Gesetz.

Die Regionalkonferenz Bern-Mittelland (RKBM) lehnt beide zur Diskussion gestellten Standorte für eine BLS-Werkstätte im Westen von Bern ab. Bei beiden ist die Standortgegebenheit nicht gegeben. Trotz des offenen Ausgangs des Verfahrens hat die BLS A.G. bereits die Planungsphase Chlyforst Nord gestartet und ein Studienauftrag ausarbeiten lassen. Mit solchen Machenschaften ist eine objektive Beurteilung mit anderen Standorten wie Biel und die Zusammenarbeit mit der SBB unter der Begleitgruppe gar nicht möglich! Die vorgenommene Standortevaluation und Interessenabwägung ist nicht überzeugend und erfüllt die Anforderungen eines Sachplanverfahrens nicht. So fehlt eine gesetzeskonforme Abwägung, ein notwendiger Nachweis der Standortgegebenheit, das heisst der stichhaltige Beleg, dass der Bau einer Werkstätte nicht auch ohne solche gravierenden Auswirkungen auf Raum und  Umwelt möglich ist. ( Der aufgebaute Zeitdruck für Einsprachen, die Auflösung der Begleitgruppe, die nota bene nach 21/2 Jahren Arbeit keine überprüf-und nachvollziehbare Gegenüberstellung der Interessen aufweisen kann spricht nicht für qualitativ gute Lösungen.)

Die geplante BLS-Werkstätte zwischen Riedbach und Juchlishaus hätte eine riesige Auswirkung auf Raum und Umwelt. Rund 10,5 Hektar Kulturland ginge verloren, fast 4 Hektaren Wald müssten gerodet werden. Im Fall der BLS ist aus bundesrechtlicher Sicht eine Sachplanung zwingend, da das Vorhaben Riedbach wie  Chlyforst  Nord zu einer Insellösung inmitten noch intakten Landschaft zu werden droht. Es geht nicht, dass das Bundesamt für Verkehr (BAV)seine eigenen Interessen über die Interessen einer raumplanerischen Gesamtsicht stellt.

Was haben all die Ämter für Raumplanung, für Biodiversitätsförderung,  all die Gesetze zum Schutze für Natur und Wald für einen Sinn, wenn ihre Arbeiten, ihre Vorschläge, die jährlich 100'000 von Franken an Steuergeldern verschlingen, nicht respektiert werden?

Annemarie Büchler, Rosshäusern

Annemarie Büchler

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