Die Erlaubnis, das Schüler bis zum 12. Lebnsjahr auf dem Füssgängerweg fahren dürfen, sollte meines Erachtens noch einmal gut überlegt sein, wenn nicht sogar davon Abstand genommen werden.
Warum: wir wohnen in Riehen, Rauracherstrasse und haben in nächster Nähe Schulhäuser, Kindergärten ein Altrsheim und dazu noch 2 stark frequentierte Bus Haltstellen, Bahnhof Niederholz, wo sich normalerweise immer viele wartende Leut ansammeln. Auch sind bei der Bahnunterführung Bahnhof Niederholz die Fussgängerwege schmaler.
Wenn dann zu gewissen Zeiten, Schulanfang, Schulende neu die Schüler mit ihren Velos, Bewohner vom Altersheim mit Rollatoren, Frauen mit Kinderwagen, Kinder aus dem Kindergärten mit ihren Tretroller und dann noch die Passanten zu einkaufen oder in die Stadt wollen, sehe ich einem Chaos auf dem Füssgängerweg entgegen.
Wer soll denn die Altersgrenze kontrollieren, wenn heute auch schon viele Erwachsene auf den Fussgängerwegen unterwegs sind!
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