Seite 3 Thema vom 3. August
Hände weg von der Justiz von Thomas Gubler
In seinem Artikel Stellt Thomas Gubler richtig fest, dass sich die Politik nicht in die Justiz einmischen darf, es herrscht Gewaltentrennung.
Das gilt aber auch umgekehrt. Die Justiz hat sich nicht in die Politik einzumischen. Unsere Gerichte, allen voran das Bundesgericht stellt immer mehr Internationales- und EU-Recht vor Schweizer Recht und übergeht damit die Politik.
Als nicht-Jurist kann ich das erwähnte UBS-Urteil nicht beurteilen. Als Laie gestatte ich mir allerdings zu bezweifeln, dass dieses Urteil eidgenössischem Recht entspricht.
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