Zur Abstimmung vom 27. September über das revidierte Jagdgesetz
Auch ich befürworte bezüglich des Wolfs etwas härtere Bestimmungen für dessen Abschuss. Weshalb ich trotzdem gegen das zur Abstimmung gelangende Gesetz bin, sind folgende Gründe:
1. Soll die Zuständigkeit dazu beim Bund bleiben. Und die Bestimmung, schon ein Tier, das eventuell Schaden anrichten kann, abzuschiessen zu können, geht eindeutig zu weit. Damit ist praktisch jeder Wolf zum Abschuss freigegeben. Denn bei welchem Wolf ist man absolut sicher, dass er nie ein Schaf oder eine Ziege reissen wird?
2. Es werden im Schatten des Wolfs klammheimlich weitere geschützte Tiere wie Höckerschwan und Steinbock zum Abschuss frei gegeben. Auf der «Warteliste» stehen ausserdem Biber, Luchs, Graureiher, Gänsesäger. Dazu braucht es nur einen Beschluss des Bundesrates. Wird dieser später dem Druck gewisser Interessenverbände widerstehen?????
3. Die Jagd der bedrohten Waldschnepfe und der immer seltener werdenden Schnee- und Birkhühner ist weiterhin möglich.
Deshalb NEIN zum revidierten Jagdgesetz. Dann wird der Weg frei für ein gemässigtes, auf den Wolf zugeschnittenes Gesetz.
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