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Faktencheck zum Waffengesetz

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Abstimmungen: Autobahnausbau
Aktuell: Ukraine

Faktencheck zum «neuen Waffenrecht» tut Not.

Den Gegnern fehlen die Argumente oder die objektive Klarsicht, also versuchen sie es mit Übertreibungen und Behauptungen:

Die Schützen werden «entwaffnet». Fakt ist: Keinem Schützen, ob bisheriger oder neuer wird die Waffe weggenommen.

Die neue Regelung ist nutzlos: Fakt ist: Dass der Schütze u.a. nachweisen muss, dass er regelmässig schiesst (und damit die Waffe «im Griff hat») ist sinnvoll. Als Autofahrer über 75 muss ich sogar alle 2 Jahre diesen Nachweis erbringen (und dafür bezahlen).

Schengen ist nicht in Gefahr: Fakt ist: Wenn wir Nein sagen, so erlischt nach 6 Monaten automatisch die Mitgliedschaft.

Weitere Verschärfungen sind sicher und spätestens in 10 Jahren werden die Waffen der Schützen eingezogen. Fakt ist: Was in 10 Jahren ist, wissen wir alle nicht. Eventuell müsste wir das Gesetz wieder anpassen und die Gegner hätten erneut die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Das ist demokratisch 

Fazit: Bei einem JA wird kein einziger Schiessverein aufgelöst. Alle bisherigen Schützen behalten ihre Waffen, ebenso wie künftige Schützen, die ihre Waffen beim Armeeaustritt übernehmen. Diese Sonderreglung für die Schweiz haben wir ausgehandelt und die Generalanwältin der EU hat festgehalten, dass die «Lex Helvetica verhältnismässig ist. Deshalb: Stimmen Sie JA

Niklaus Stähli

Kommentare

Dass niemand entwaffnet wird, stimmt nicht. Das Gesetz wird z.gr. Teil automatisch alle paar Jahre verschärft. Das wurde bereits angekündigt. Ausserdem sind die Beamten nicht verpflichtet, die Waffen zu bewilligen. Es handelt sich um eine Ausnahmebewilligung, die gegeben werden KANN, aber nicht muss. Daher kann der Staat einfach sagen, dass keine Bewilligung mehr erlassen werden dürfen. Dann hat man das absolute Verbot für diese Waffen ohne Referendumsmöglichkeit. Falls das Rahmenabkommen kommt, hat man dann auch so keine Referendumsmöglichkeit.Da dieses Recht auf den Besitz solcher Waffen nur eine Ausnahmebewilligung (ohne Verpflichtung der Behörde) darstellt, können die Behörden de facto einfach beschliessen, dass keiner mehr eine Ausnahmebewilligung erhält, und schon wäre das scharfe Verbot ohne Möglichkeit auf ein Referendum eingeführt....Einige Länder, die Schengener Mitglied sind, haben das EU-Waffenrecht abgelehnt und diese sind alle noch immer dabei (Polen, Tschechien). Andere Länder, die nicht Schengener Mitglied sind, haben ebenfalls zugriff zum Schengener Informationsaustauschsystem (z.B. UK). Bei einem Nein zum Waffenrecht könnte die Schweiz einfach einseitig das Schengener Visum akzeptieren und das Problem für den Tourismus wäre auf Visum-Seite gelöst.

Ich kann den Fakten im Beitrag von Niklaus Stähli nur zustimmen. Es ist einfach wichtig, dass man sich bei Entscheiden von solcher Tragweite an Fakten orientiert  -  auch wenn man gefühlsmässig oder aus traditionellen Motiven dagegen ist. Wichtig ist ferner, dass man das Ganze sieht und sich nicht auf marginale Details versteift. Demokratie braucht ganzheitliches Denken. Mit lauter Detailkrämern ist eine komplexe Welt ncht mehr regierbar.

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