Das Bethesda-Spital hat eine Leistungsvereinbarung bezüglich Geburtshilfe und Gynäkologie mit dem Kanton Basellandschaft. Mit dieser Vereinbarung verpflichtet sich das Spital zu einer Aufnahme aller im Kanton versicherten Patientinnen. (Aufnahmepflicht) Diese richtet sich nach Artikel 14a des Bundesgesetztes über die Krankenversicherung und muss zwingend eingehalten werden. Es ist korrekt, dass die Geburtshilfe kaum planbar ist, jedoch bestehen Möglichkeiten solche Engpässe mit einer der Situation angepassten Handlungsweise zu beinflussen. Programmierte Eingriffe wie geplante Kaiserschnittentbindungen oder Einleitungen müssen gegenüber den Spontangeburten zurückstehen. Hier bedarf es einer kurzfristigen Anpassung. Sich hinter dem Argumet zu verstecken, die Klinik hatte keine Kapazitäten mehr, ist sehr in Frage zu stellen. Neu wirbt das Bethesda-Spital mit dem Haus der Geburt, hätte es hier nicht noch Kapazitäten gegeben ? Ebenfalls wäre ein Angebot einer ambulanten Geburt an die werdende Mutter möglich gewesen. Wurden diese Ressourcen genutzt und angeboten ? Ich stehe der Aussage und Einschätzung "Die Frau hatte einfach Pech" deshalb sehr kritisch gegenüber. Auf einer "normalen" Notfallstation kann man die Patientinnen und Patienten auch nicht abweisen mit der Bergründung "wir sind voll". Es gibt immer Lösungen, nur muss man bereit sein danach zu suchen. Die gebärende Frau sollte unter keinen Umständen wegen organisatorischen Gründen darunter leiden.
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