Thurgauer Zeitung Freitag 17.02.2023 / Leserbrief
Altersvorsorge aus Sicht von Verena Kupper Staub. Das BVG braucht keine Reform, sondern einen Systemwechsel.
Ich gebe Frau Kupper Staub Inhaltlich in fast allen Aussagen recht. Nur der Ansatz ist falsch. Das BVG in der jetzigen Form ist vom Parlament an die Wand gefahren worden. Mit diesen Ansätzen wie sie jetzt in Bern verhandelt werden können nur die Personen Alterskapital ansparen die eine mehr als CHF 22'050.—im Jahr an einer Arbeitsstelle verdienen. Die Kleinverdiener und Mehrstellen arbeitenden sind weiterhin im Nachteil.
Das BVG ist eine obligatorische Versicherung. Sie wird als Parallelkasse, mit den gleichen Überwachungsstrukturen und dem gleichzeitigen Einzug, zur AHV geführt. So werden keine weiteren Verwaltungskosten generiert.
Die Eintrittsschwelle ist ab dem Erreichen des 16. Altersjahrs oder ab dem ersten Einkommen das AHV-Pflichtig ist. Vom AHV-Pflichtigen Lohn sind 25% abzuziehen, das verbleibende Einkommen ist BVG-Pflichtig. Die maximal versicherbare Lohnsumme ist CHF 185'000.—vom Ø Einkommen über die Einzahlungsjahre.
Die Verzinsung des Einlagekapitals darf 2% nicht unterschreiten. Die Umwandlungssätze sind, bis zu einem Ø Jahreseinkommens von CHF 65'000.—7%, bis zu einem Ø Jahreseinkommen von CHF 125'000.—6.5%, bis zu einem Ø Jahreseinkommen von 185'000.—6%. Mit diesen wenigen Massnahmen ist das BVG zielgerichtet, dass selbst die kleinsten Einkommen eine Kapitalbildung auf das Alter bekommen.
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